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FinStabDEV - Sind Sie auf die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten vorbereitet?
Mit einem Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank hat das Bundesministerium für Finanzen die FinStabDEV (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung) auf den Weg gebracht.
Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt sein, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase zu erkennen und – falls nötig – rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.
Die Veröffentlichung der finalen Rechtsverordnung und die Anordnung der Deutschen Bundesbank werden im 2. Quartal 2020 erwartet. Der erste Meldestichtag folgt ein Jahr nach der Anordnung, somit frühestens im 2. Quartal 2021.
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Welche Daten müssen zukünftig gemeldet werden?
In der FinStabDEV werden Datenattribute mit unterschiedlichen Ausprägungen aufgeführt. Unter anderem sind folgende Datenattribute relevant:
- Angaben zur Lage der Wohnimmobilie
- Beleihungs- und Marktwert der Wohnimmobilie
- Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe und zum Meldezeitpunkt
- Anteil notleidender Darlehen
- Ausfallquote
- Realisierungsquote nach Verwertung
- Anteil der Darlehen mit Restschuldversicherung
- Gesamteinkommen des Darlehensnehmers
- Quotienten aus Schuldendienst und Einkommen
- Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen
Was kommt auf die Banken zu?
Erfahrungsgemäß liegen die Basisdaten für die Datenattribute bei den Instituten häufig nicht in der erforderlichen Form und Granularität in den dispositiven Systemen vor. Das heißt, Anpassungen an den Datenmodellen und der Datenversorgung sind unvermeidlich. Hier müssen sich die Institute auf einen zum Teil erheblichen Umsetzungsaufwand einstellen.
Stellt die Deutsche Bundesbank bei der Analyse der ausgewerteten Daten Gefahren für die Finanzstabilität fest, wird sie Maßnahmen einleiten, um einer Immobilienblase entgegenzuwirken.
Damit die Institute in der Lage sind zu beurteilen, wie sich etwaige Maßnahmen auf ihr eigenes, aktuelles Portfolio auswirken, müssen sie sich rechtzeitig mit der FinStabDEV auseinandersetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen am Datenhaushalt zu identifizieren und zu klassifizieren. So können Sie den Umsetzungsaufwand einschätzen und die Maßnahmen einleiten, die nötig sind, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen. Optional ermitteln wir mit einem Quick-Check mögliche Auswirkungen durch die Maßnahmen der Bundesbank. So sind Sie auf etwaige Einschränkungen der Aufsichtsbehörden optimal vorbereitet.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Martin Makowski
Principal Business Consultant
Martin Makowski ist Principal Business Consultant bei msgGillardon und Experte für handels- und aufsichtsrechtliches Berichtswesen.
+49 (0) 174 / 6928 902

Holger Dosch
Lead Business Consultant
Holger Dosch ist bei msgGillardon als Lead Business Consultant Experte für Meldewesen und Accounting, insbesondere für die Themen FinStabDEV und FinRep.
+49 (0) 174 / 2498 605