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Wendepunkt in der Nachhaltigkeits-Berichterstattung

Die traditionelle Finanzberichterstattung stellt v.a. auf die Shareholder als Adressaten ab. Seit mehreren Jahren werden aber auch nichtfinanzielle Informationen, insbesondere hinsichtlich der ESG- Faktoren immer wichtiger.

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ESG-Risiken in MaRisk

Hintergrund

Die traditionelle Finanzberichterstattung stellt v.a. auf die Shareholder als Adressaten ab. Seit mehreren Jahren werden aber auch nichtfinanzielle Informationen, insbesondere hinsichtlich der ESG- Faktoren immer wichtiger. Der Adressatenkreis der nichtfinanziellen Berichterstattung ist dabei viel weiter zu fassen, da auch die breite Öffentlichkeit von den externen Effekten der Unternehmen z.B. in Bezug auf Umweltbelastungen, betroffen sind. Externe Effekte stehen für Marktversagen in folgendem Sinn: es handelt sich um negative Auswirkungen ökonomischer Produktions- und Konsumentscheidungen zu Lasten Dritter ohne finanzielle Kompensation. Beispiele sind die Preise für Flugtickets oder Fleisch, die die (Klima)Schäden dieser Produkte durch den CO2- bzw. Methan-Ausstoß nicht beinhalten.

Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR = Corporate Social Responsibility) hatte 2017 neue Berichtspflichten, v.a. für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen festgelegt. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihren Lageberichten bzw. in einem gesonderten CSR-Bericht seither stärker auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit eingehen.

Hier zeigt sich, dass der Begriff der nichtfinanziellen Berichterstattung missverständlich sein kann. Ökologisch problematische Produkte eines Unternehmens werden in der Zukunft zweifelsfrei Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisdaten haben und ggf. die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells in Frage stellen. Deshalb sind in der nichtfinanziellen Erklärung auch wesentliche Risiken gemäß § 289c Abs. 3 Zi. 3 und 4 HGB anzugeben.

§ 289c HGB nennt den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung, in die auch Nachhaltigkeitsaspekte einfließen (Umwelt-, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Die nicht finanziellen Aspekte können gemäß § 289 b Abs. 1 und 3 HGB auf unterschiedliche Weise offengelegt werden (an verschiedenen Stellen innerhalb des Lageberichts; Bündelung in einem separaten Abschnitt des Lageberichts; geson-derter Bericht). Die veröffentlichten nichtfinanziellen Erklärungen werden von der Abschlussprüfung nicht erfasst (§ 317 Abs. 2 S. 4 und 5 HGB). Geprüft wird nur, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde.

Wendepunkt

In seinem Newsletter hat das IDW am 14. April 2021 auf den aktuellen Stand verschiedener Initiativen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hingewiesen. Insbesondere die Trustees der IFRS Foundation wollen ein globales Sustainability Standards Board (SSB) schaffen, um die Fragmentierung bei nachhaltigkeits-bezogenen Standards stark zu reduzieren. Zur Umsetzung dieses anspruchsvollen Ziels sollen z.B. die IOSCO (Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) und andere Organisationen über eine „Multi-Stakeholder-Plattform“ einbezogen werden. Die IOSCO hat sich bereits Ende März für die Implementierung global vergleichbarer und verlässlicher Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen der Berichterstattung ausgesprochen und sich verpflichtet hier mit der IFRS Foundation zusammenzuarbeiten. Die International Federation of Accountants (IFAC) unterstützt den Vorstoß der Trustees und fordert den Schulterschluss zwischen Unternehmen, Investoren, Aufsichtsbehörden und Politik. IFAC nennt dabei vier zentrale Punkte:

  1. Unterstützung der Trustees bei der Etablierung des SSB; es sollen konsistente und vergleichbare Informationen zu Themen dargestellt werden, die sich auf den langfristigen Erfolg und die Lebensfähigkeit eines Unternehmens auswirken. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte mit der Finanzberichterstattung abgestimmt sein und entsprechend dem Grundgedanken der IFRS an den Bedürfnissen der Investoren und der Kapitalmärkte ausgerichtet sein.
  2. Das neue SSB soll schnell implementiert werden und auf den Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) aufgebaut werden.
  3. Die Ergebnisse der bedeutenden Nachhaltigkeits- und Berichtsinitiative, u.a. von GRI (Global Reporting Initiative), IIRC (International Integrated Reporting Council) und TCFD sollen zusammengeführt werden. Andernfalls verbliebe es bei einer regulatorischen Fragmentierung.
  4. Da die Nutzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stark von der Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen abhängt, ist die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer vorzusehen.

Das IDW fordert ergänzend, die europäischen Entwicklungen einzubeziehen, etwa die Vorschläge der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zu den Aufgaben eines europäischen Standardsetters (inklusive dessen Struktur und Finanzierung). Europäische Nachhaltigkeitsstandards könnten z.B. die aus der überarbeiteten CSR-Richtlinie resultierenden Regelungen konkretisieren.

Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 21. April 2021 wurde der Entwurf zur Überarbeitung der EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Reform sieht vor, dass wesentlich mehr Unternehmen als bisher berichtspflichtig werden, wie bis auf Kleinstunternehmen alle an einem regulierten Markt notierten Unternehmen in der EU. Für KMU wird es jedoch eine Übergangsphase von 3 Jahren geben.

Berichtspflichtig werden zudem große Unternehmen, die nicht gelistet sind, wenn sie bestimmte Größenmerkmale erfüllen. Dadurch werden 5-mal so viele Unternehmen wie bisher, aktuell ca. 11.000, in der EU berichtspflichtig. Die Möglichkeit einen separaten Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Informationen über die Nachhaltigkeit sind im Lagebericht anzugeben und auch in einem digitalen Format zur maschinenlesbaren Weiterverarbeitung zu veröffentlichen. Die EU-Kommission erwartet, dass die CSRD bis 1. Dezember 2022 ins nationale Recht überführt wird und ab dem Geschäftsjahr 2023 anzuwenden ist. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch alle Nachhaltigkeitsberichte einer externen Prüfpflicht.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass das IDW zu Recht die Frage aufgeworfen hat, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Rechnungslegung nicht IFRS-pflichtiger Unternehmen verzahnt werden kann. Die Klärung dieser Frage wird immer wichtiger, da die EU, wie aufgezeigt, künftig mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten will.

Fazit

Insgesamt ist es zu begrüßen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung international gebündelt und abgestimmt werden soll. Insbesondere die erstellenden Unternehmen, aber auch die prüfenden Berufsstände und v.a. die Investoren, an die die Informationen in erster Linie adressiert sind, werden dafür dankbar sein. Die Ausweitung der Prüfungspflicht ist ebenfalls zu begrüßen, da es ansonsten an der Verlässlichkeit der Berichterstattung fehlen würde. Auch den Kreditinstituten wird die verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen, da sie ihre Firmenkunden besser beurteilen können. Sie selbst müssen künftig über die Offenlegung nach Säule 3 ihre eigenen Nachhaltigkeitsrisiken transparent machen. Diese werden in der Praxis v.a. aus dem Kreditgeschäft abzuleiten sein, wenn etwa die Kreditierung ökologisch problematische Branchen bzw. Produkthersteller betrifft (z.B. Schweinmastbetrieb; Plastiktütenproduzent). So schließt sich der Kreis.

Gerne bieten wir bei Ihren Fragen zur erweiterten Berichtspflicht im Themenfeld der Nachhaltigkeit unsere Unterstützung an. Vor allem freuen wir uns auf den Austausch mit Kreditinstituten, die durch die neuen Regelungen zum ersten Mal berichtspflichtig werden.

Quellen
Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Konrad Wimmer

Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.

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