13.05.2020 | Dr. Stefan Naumann
Systematische Internalisierung ESMA Update
Gemäß MiFIDII Artikel 4(20) [1] gilt eine Wertpapierfirma als systematischer Internalisierer (SI), wenn diese in organisierter und systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang mit an einem Handelsplatz gehandelten Finanzinstrumenten Handel für eigene Rechnung treibt, wenn sie Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines Multilateralen beziehungsweise Organisierten Handelssystems (Multilateral / Organised Trading Facility – MTF / OTF) ausführt, ohne selbst ein MTF zu betreiben.
Am 09.04.2020 gab die ESMA bekannt, dass die Daten für Derivate, ETCs, ETNs, Emissionszertifikate und strukturierten Finanzprodukte am 01.08.2020 erstmalig bereitgestellt werden. Daraufhin findet das SI-Regime und die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen für diese Finanzprodukte ab dem 15.09.2020 Anwendung.
Mit dem Inkrafttreten des SI-Regimes für Derivate, ETCs, ETNs, Emissionszertifikate und strukturierte Finanzprodukte sind Wertpapierfirmen verpflichtet, den SI-Status dieser Finanzinstrumente zu beurteilen und ggf. müssen sie die mit dem SI-Status einhergehende Regulatorik erfüllen.