19.05.2020 | Alexander Nölle
Realkreditprivilegierung als eine Möglichkeit zur RWA-Optimierung
Einführung, Nutzung und Vorteile der Realkreditprivilegierung
Bitte beachten Sie auch unser Webinar zum Thema: Einführung Realkreditprivilegierung als Maßnahme zur EK-Entlastung.
Die sogenannte Realkreditprivilegierung ermöglicht Banken auch weiterhin insbesondere in einem schwierigen Marktumfeld (negative und niedrige Zinsen, Corona-Krise sowie konjunkturelle Risiken, fortschreitende Digitalisierung, etc.) ein deutlich reduziertes Risikogewicht für ihre durch Immobilien besicherten Kredite (sowohl für Wohnimmobilien als auch für Gewerbeimmobilien) zu verwenden. Damit stellt die Nutzung der Realkreditprivilegierung ein probates Mittel zur Optimierung der risikogewichteten Aktiva (RWA-Optimierung) bzw. Eigenkapital-Entlastung (EK-Entlastung) dar. Intelligent gemacht, können Sie mit Einführung der Realkreditprivilegierung auch gleichzeitig große Teile Ihrer Kreditprozesse effizienter gestalten und alte Zöpfe loswerden. Damit schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter im Tagesgeschäft wieder mehr Luft zum Atmen!
Mögliche Handlungsfelder zur RWA-Optimierung
Mit Einführung und Nutzung der Realkreditprivilegierung ergeben sich somit insbesondere folgende Vorteile:
- Durch die Inanspruchnahme der Realkreditprivilegierung sinken die Eigenmittelanforderungen, wodurch die bestehenden Eigenmittel (unter sonst unveränderten Bedingungen) entlastet werden.
- Neben der Entlastung der Eigenmittel wird zudem die Risikotragfähigkeit (RTF) des Instituts verbessert.
- Frei gewordene Eigenmittel können für eine Ausweitung des rentablen Geschäfts genutzt werden.
- Eine verbesserte Eigenmittelquote kann die Handlungsfähigkeit bei weiter steigenden regulatorischen Anforderungen (auch im Rahmen zusätzlicher Kapitalaufschläge im Zuge der regelmäßigen aufsichtlichen Überprüfung) stärken.
- Perspektivisch sind diese Realkredite künftig zudem als qualifizierte Deckungswerte für Pfandbriefe nutzbar.
- Die Einführung der Realkreditprivilegierung sollte genutzt werden, um bestehende Abläufe in den Kreditprozessen zu hinterfragen und insgesamt effizienter zu gestalten.
Aufsichtliche Anforderungen
Das europäische und nationale Bankenaufsichtsrecht ermöglicht nach Artikel 125 CRR (Wohnimmobilien) bzw. Artikel 126 CRR (Gewerbeimmobilien) auch weiterhin, durch Immobilien besicherte Kredite bei der Bemessung der erforderlichen Eigenmittel zu privilegieren. Neben den Anfoderungen aus der europäischen Capital Requirements Regulation (CRR) sind jedoch insbesondere die nationalen deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die besonderen Anforderungen nach der Beleihungswertverordnung (BelWertV) zu beachten. Um die niedrigeren Risikogewichte nutzen zu dürfen, sind u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Vorsichtige Bewertung der jeweiligen Immobilie, die sich an der nachhaltigen Ertragsfähigkeit, Verwertbarkeit sowie den jeweiligen regionalen Besonderheiten orientiert,
- Qualifizierte und unabhängige Gutachter bzw. sachkundige Mitarbeiter, die für die angemessene Bewertung der Immobilien zuständig sind,
- Regelmäßige Überprüfung der Wertermittlung, um neben den objektspezifischen Veränderungen, auch markt- und konjunkturbedingte Wertschwankungen zu erkennen,
- Angemessene und lückenlose Aufbau- und Ablauforganisation, um eine fortlaufende und stringente Überwachung sämtlicher Anforderungen und Umstände sicherstellen zu können.
Erfolgsfaktoren zur Umsetzung
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Qualität der Kreditprozesse (mit Risikofrüherkennung, Sicherheiten-Management, Bewertung von Sicherheiten, etc.) gerade bei deutschen Instituten in den allermeisten Fällen bereits verhältnismäßig hoch ist. Nicht zuletzt ist dies auch auf die hier zu Lande seit vielen Jahren bekannten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) mit den darin enthaltenen besonderen Anforderungen an das Kreditgeschäft sowie den Austausch zwischen Aufsicht und Banken zurückzuführen. Diese gute Ausgangsbasis ist für die Einführung einer Realkreditprivilegierung daher erfahrungsgemäß nicht nur sehr förderlich, sie ist auch zu nutzen!
Nachfolgend führen wir daher ein paar dieser Erfolgsfaktoren auf, die für eine effiziente, zügige und nicht zuletzt auch revisionssichere Umsetzung der Realkreditprivilegierung hilfreich sind:
- Bereits vorhandene Prozesse, Kontrollen und interne Dokumente sollten, soweit wie möglich und soweit sinnvoll, genutzt werden, um unnötige und doppelte Arbeiten von vornherein ausschließen zu können. Das schont das Budget und die Nerven der Beteiligten.
- Eine frühzeitige und adressatengerechte Kommunikation zum Thema ist essentiell, damit die relevanten Miarbeiter frühzeitig eingebunden werden und damit auch sichergestellt ist, dass die angepassten Prozesse und Kontrollen später auch tatsächlich gelebt werden. Die Mitarbeiter müssen „mitgenommen“ werden!
- Die Einführung der Realkreditprivilegierung ist nicht als Sprint, sondern als Langstreckenlauf zu verstehen. Das bedeutet, es sind angemessene Kontrollen zu implementieren, die für die Zukunft sowohl dauerhaft praktikabel sind, als auch die eigentlichen Risiken im Zusammenhang mit der fortlaufenden Bewertung der Immobilien abdecken. Dabei sind insbesondere systemische Fehler, also Kontrollschwächen, die sich später auf eine Vielzahl an Fällen auswirken, zu vermeiden.
- Die Einführung der Realkreditprivilegierung lässt sich nicht nebenbei bewerkstelligen, also neben dem Tagesgeschäft der betroffenen Mitarbeiter. Eine vernünftige Projektsteuerung, unter Einbindung der Kreditabteilung, der Revision und dem Risikomanagement, ermöglicht einen effizienten, ressourcen-schonenden und zielgerichteten Ablauf des Projektes.
Bewährtes Projektvorgehen und erprobte Tools
Gerne bringen wir unsere Erfahrungen aus einer Vielzahl von Beratungsprojekten zum Kreditgeschäft und zur Realkreditprivilegierung ein. Wir verfolgen dabei zum einen das Ziel, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine effiziente Umsetzung sicherstellen. Zum anderen soll die Einführung der Realkreditprivilegierung auch möglichst revisionsicher sein. Hierzu stellen wir Ihnen eine Reihe von erprobten Vorgehensweisen und Tools zur Verfügung:
- In der Initialisierungsphase nehmen wir zunächst strukturiert und zielgerichtet alle relevanten Informationen und vorhandenen Prozesse und Dokumente auf und dokumentieren die Ergebnisse entsprechend. Wir sprechen mit ausgewählten Mitarbeitern aus Markt, Marktfolge und Risikomanagement (gerne auch in Form von Workshops), um die für Ihr Haus relevanten Schwerpunkte und Pain Points frühzeitig zu berücksichtigen.
Ausschnitt Projektplan Umsetzung Realkreditprivilegierung - Fokus Konzeptionsphase
- Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Projektplan, der auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist und dabei gleichzeitig realistisch aber auch stringent konzipiert ist. Der Projektplan ist nicht statisch, sondern wird angepasst, sobald dies erforderlich erscheint.
- Mit unserem praxiserprobten Nachweis-System dokumentieren wir für Sie sämtliche aufsichtlichen Anforderungen (aus CRR, MaRisk sowie BelWertV) und zeigen für jede einzelne Anforderung, wie diese in Ihrem Haus (sowohl in Ihrer schriftlich fixierten Ordnung, als auch in Ihren Prozessen und Systemen) umgesetzt wurde. Damit ist Ihnen anschließend gegenüber der internen Revision und gegenüber dem externen Prüfer ein revisionssicherer Nachweis Ihrer Umsetzung möglich.
Nachweissystem msgGillardon AG zur Umsetzung der Realkreditprivilegierung
- Gerne treiben wir für Sie das Projekt bis zur Umsetzung voran und nehmen Ihre Mitarbeiter an die Hand. Oder wir stehen Ihnen lediglich zur punktuellen Qualitätssicherung einzelner Fragestellungen oder Projektergebnisse zu Verfügung und begleiten Sie modular. Sie bestimmen den Grad unserer Unterstützung!