17.05.2019
Rat nimmt CRR II /CRDV an
Die EU schafft einen neuen Rahmen, der die Bankenunion stärken und Risiken im Finanzsystem verringern wird.
Der Rat hat am 14.5.2019 ein umfassendes Paket von Rechtsvorschriften angenommen, das die Risiken im Bankensektor verringern und die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks weiter stärken wird.
Das Paket enthält Änderungen an den Eigenmittelvorschriften (Verordnung 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU), mit denen die Eigenmittel- und Liquiditätslage der Banken gefestigt wird, und stärkt den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken (Richtlinie 2014/59/EU und Verordnung 806/2014).
Durch diese Vorschläge werden Reformen umgesetzt, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und verbleibende Herausforderungen hinsichtlich der Finanzstabilität zu bewältigen. Sie wurden im November 2016 vorgelegt und umfassen Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.
Das Paket umfasst insbesondere folgende Schlüsselmaßnahmen:
- eine Anforderung an die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für alle Institute sowie einen Puffer bei der Verschuldungsquote für alle global systemrelevanten Institute;
- Anforderung der stabilen Refinanzierung (NSFR);
- ein neues Rahmenwerk hinsichtlich des Marktrisikos (FRTB) für Meldezwecke, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Melde- und Offenlegungspflichten und zur Vereinfachung der Vorschriften bezüglich Marktrisiko und Liquidität für kleine, weniger komplexe Banken, damit ein verhältnismäßiger Rahmen für alle Banken innerhalb der EU sichergestellt ist;
- die Anforderung an Drittlandsinstitute mit umfangreichen Aktivitäten in der EU, ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen in der EU zu haben;
- eine neue Anforderung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit für global systemrelevante Institute;
- stärkere Vorschriften zur Nachrangigkeit bezüglich Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für global systemrelevante Institute und andere große Banken;
- die neue Befugnis der Abwicklungsbehörde, ein Moratorium zu verhängen.
Das Bankenpaket umfasst auch eine Reihe gezielter Maßnahmen, die den Besonderheiten der EU gerecht werden, wie Anreize für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und KMU oder ein Kreditrisikorahmen zur Erleichterung für die Veräußerung notleidender Kredite.
Die nächsten Schritte
Nach der Unterzeichnung der angenommenen Rechtsvorschriften in der Woche vom 20. Mai wird das Bankenpaket im Laufe des Juni im Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage darauf in Kraft treten. Die meisten der neuen Vorschriften werden ab Mitte 2021 gelten.