02.09.2019 | Alexander Nölle
PSD2: Regulierung nimmt FinTechs in den Fokus
Die neuen Regelungen der PSD2 rücken FinTechs, die Zahlungsauslösedienste (ZAD) oder Kontoinformationsdienste (KID) anbieten, in den Fokus der Regulierung. Sie stehen vor der Herausforderung, die einschlägigen regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und pragmatische Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen umzusetzen.
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Eine Studie von msgGillardon in Kooperation mit dem Handelsblatt, inwieweit die PSD2 den Zielen der Innovationsförderung, Effizienzsteigerung, Integration des Finanzmarktes sowie dem Verbraucherschutz nachkommt, erscheint im Herbst 2019.
Unter dem Titel „Chancen und Risiken im digitalen Ökosystem“ erfahren Sie mehr zu Perspektiven im Kontext der PSD2, erhalten Einblicke zu Handlungsoptionen in der Praxis als auch Positionen zum Stand der Umsetzung und Erwartungen an die PSD2 in Interviews mit ausgewählten Gesprächspartnern.
Wir informieren Sie, wenn die „banking insight“ veröffentlicht ist.
PSD2: FinTechs im Fokus der Regulierung
Die relevanten Regulierungswerke für die Beaufsichtigung von FinTechs haben ihren Ursprung in den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien auf europäischer Ebene, wie die Payment Service Directive 2 (PSD2) und E-Money Directive (EMD2) mit Regeln für den Zahlungsverkehr.
Die PSD2 regelt innerhalb der EU unter anderem den digitalen Zugang von Third Party Providern (TPPs) zu Zahlungskonten von Kunden aller europäischen Banken.
Damit wird der Zugang zum Markt für Zahlungsverkehr vereinfacht, innovative Lösungen und Startup-Unternehmen werden gefördert, der Verbraucherschutz wird gestärkt und die Sicherheit von Internetzahlungen innerhalb der EU wird verbessert. Das bedeutet: Verbesserte Chancen für FinTechs, aber auch mehr Regulierungsvorschriften.
Achtung Regulierung – auf was Sie sich einstellen müssen
Die neuen Regelungen der PSD2 rücken FinTechs, die Zahlungsauslösedienste (ZAD) oder Kontoinformationsdienste (KID) anbieten, in den Fokus der Regulierung. Sie stehen vor der Herausforderung, die einschlägigen regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und pragmatische Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen umzusetzen.
Konkret bedeuten die neuen regulatorischen Vorgaben, dass auch für TPPs eine Lizenz bzw. Registrierung bei der BaFin erforderlich ist, um neue digitale Sevices PSD2 - konform am Markt anbieten zu können. In diesem Zusammenhang sind die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), also der nationalen Umsetzung der europäischen PSD2, im Rahmen der Antragsstellung zu beachten.
Während des Erlaubnisverfahrens müssen in diesem Zusammenhang einige formelle und inhaltliche Hürden überwunden werden, die einen nicht zu unterschätzenden Aufwand darstellen, und die einer sorgfältigen Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens bedürfen beziehungsweise ohne Unterstützung durch Experten kaum zu bewältigen sind.
Wir machen Sie fit für die Regulierung – pragmatisch und zielorientiert
Wir begleiten Sie von der Zulassung ihres Geschäftsmodells bis hin zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in Ihrem täglichen Geschäft.
Wir sind erfahrene Praktiker, die die Finanzbranche, deren Teilnehmer und die Anforderungen der Aufsicht seit vielen Jahren kennen. Daher können Sie von uns pragmatische und effiziente Lösungen erwarten.
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PSD2 und Open Banking / API - Reagieren, planen und steuern Sie richtig!
Zielgruppe
- Fach- und Führungskräfte von FinTechs, welche die Banking-APIs der Banken nutzen möchten
- Fach- und Führungskräfte von Banken, welche selbst als Third Party Provider (TPP) agieren oder mit FinTechs kooperieren möchten
Wann?
26. November 2019
Wo?
Würzburg
Zusammenhang PSD2 und Open Banking/API
Das Ökosystem der Bankenindustrie und die aktuelle Kollaboration der Akteure
Rechtliche und technische Herausforderungen
- Regulatory Technical Standard (RTS) -Schnittstellenanforderungen und Sicherheitsaspekte
- Direkte Anbindung über das NextGenPSD2 Framework der Berlin Group
- Indirekte Anbindung über Aggregatoren
Time-to-Market verkürzen
- Regulierungspflicht klären
- Erlaubnisantrag (sog. BaFin-Lizenz)
- Auswahl des Vertrauensdiensteanbieters