03.12.2020 | Christopher Zorn
IBOR-Reform / 1
Der Countdown läuft…
Ziemlich genau heute in einem Jahr stehen wir vor der Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs). Unsere Aktivitäten dazu im Kontext der Kreditkalkulation werden wir in dieser Blog-Serie vorstellen.
Zum Hintergrund:
2013: Die G20 Nationen beschließen, das seit Jahrzehnten etablierte globale System der IBORs als Referenzzinsen für eine Vielzahl von Bankgeschäften grundlegend zu reformieren. Mit dem Ziel, die bisher über Expertenschätzungen erhobenen Referenzzinsen zukünftig auf der Basis realer, abgewickelter Transaktionen zu ermitteln und das Gesamtsystem damit transparenter, robuster und weniger anfällig für Manipulationen zu machen.
2018: Die Benchmark-Verordnung (engl.: Benchmark Regulation (BMR)) tritt in der EU in Kraft. Sie fordert die Umstellung der bisherigen IBOR-Referenzzinssätze des EU-Raumes auf Benchmark-konforme Varianten (sog. Risk Free Rates (RFRs)) – oder alternativ deren Ablösung.
2019: In Bezug auf den EURIBOR ist die Thematik durch eine Änderung der Berechnungsmethodik zumindest vorläufig gelöst, die BMR-Konformität hergestellt. Ob damit eine dauerhaft tragfähige Lösung geschaffen ist – der EURIBOR steht „in Konkurrenz“ zum €STR als neuem tagesgeldbasiertem Referenzzinssatz für den Euro – wird man sehen.
31. Dezember 2021: Die Frist zur Reformierung oder Ablösung der verbliebenen IBORs endet an diesem Tag. Ab dem 01. Januar 2022 werden die bisherigen Referenzzinsen nicht mehr veröffentlicht.
Insbesondere für die LIBOR-Varianten beschäftigen sich aktuell Arbeitsgruppen in den einzelnen Währungsräumen intensiv mit der Transition zu neu entwickelten RFRs auf der Basis von Overnight-Zinssätzen. Diese Umstellung stellt einen Paradigmenwechsel in der Kalkulation referenzzinsgebundener Geschäfte dar. Auf der Seite unserer Kunden entsteht daraus beträchtlicher Anpassungsbedarf für IT-Systeme, Software-Lösungen und Geschäftsprozesse. Dies betrifft sowohl das Neu- als auch das Bestandsgeschäft.
Konkret:
Mit der bisherigen Methodik konnte die nächste Zinszahlung zum Start der jeweiligen Periode auf Basis des IBORs fixiert werden („Forward Looking“). Zukünftig besteht diese Möglichkeit nicht mehr, da der Referenzzins auf Basis der einzelnen Overnight-Zinssätze erst zum Ende der Periode feststeht („Backward Looking“). Dafür werden aktuell neue Berechnungsvarianten für die Kalkulation referenzzinsgebundener Darlehen auf Basis der Overnight-basierten RFRs diskutiert.
An dieser Stelle kommen wir als msgGillardon ins Spiel. Für unsere Kalkulationssoftware MARZIPAN ist die exakte und differenzierte Bewertung zinstragender Finanzprodukte das höchste Gut – seit vielen Jahren auch mit den marktgängigen Bewertungsmethoden für die Kalkulation referenzzinsgebundener Darlehen. Seit diesem Frühjahr stehen wir im intensiven Kontakt mit unseren Kunden, um die neuen Berechnungsvarianten zu analysieren und hinsichtlich der softwaretechnischen Umsetzung in MARZIPAN zu bewerten.
Mehr dazu in Kürze in diesem Blog. Bleiben Sie dran!
Sie prüfen gerade die Relevanz bzw. die Auswirkungen der IBOR-Reform für Ihre Kalkulation? Gerne tauschen wir uns mit Ihnen zu möglichen Handlungsfeldern aus.
Weitere Informationen zu MARZIPAN und unserem gesamten Leistungsspektrum finden Sie unter Software >> MARZIPAN.