25.02.2020 | Holger Dosch
Referentenentwurf des BMF zur Datenerhebung von Wohnimmobilienkrediten
Am 20.12.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung / FinStabDEV). Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt sein, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase zu erkennen und – falls nötig – rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.
Grund für die FinStabDEV
Das BMF hält für eine erfolgreiche und rechtzeitige Identifizierung von Gefahren für die Finanzstabilität die regelmäßige Verfügbarkeit der hierzu erforderlichen Daten von entscheidender Bedeutung. Da in Deutschland der Wohnimmobilienmarkt eine gesamtwirtschaftlich gewichtige Rolle spielt, kommt ihm aufgrund der dort vorhandenen Finanzierungsstrukturen aus Sicht des BMF auch für die Finanzstabilität eine große Bedeutung zu. Somit ist die Analyse und Bewertung vom Wohnimmobilienmarkt ausgehender Risiken ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung der Finanzstabilität.
Daten, die nötig sind um sowohl Risiken zu identifizieren als auch mögliche makroprudenzielle Instrumente zur Begrenzung systemischer Risiken kalibrieren und Maßnahmen bewerten zu können, liegen derzeit den Aufsichtsbehörden nicht in ausreichender Qualität vor.
Mit der FinStabDEV wird der Deutschen Bundesbank nun die Möglichkeit eingeräumt, künftig Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen von finanziellen Kapitalgesellschaften anfordern zu können. Die Anforderung der Daten darf sich dabei nur auf solche Daten beziehen, die weder personenbezogene noch auf Personen beziehbare Informationen enthalten und anonymisiert sind.
Inhalt der FinStabDEV
Die FinStabDEV liefert zum einen formelle Anforderungen der Durchführung einer Datenforderung von der Deutschen Bundesbank. Zum anderen auch ein Set von Datenattributen mit Bezug zu Wohnimmobilienfinanzierungen, welches nur durch eine Änderung der FinStabDEV angepasst werden darf.
Der Adressatenkreis der Datenanforderung im Sinne der Verordnung sind finanzielle Kapitalgesellschaften (Kreditinstitute in Deutschland und Zweigniederlassungen von im Ausland gebietsansässigen Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften).
Gemäß der Verordnung sind sowohl einmalige als auch regelmäßige (monatliche, vierteljährliche, jährliche) Datenanforderungen möglich.
Die folgende Abbildung zeigt die Datenattribute der FinStabDEV. Durch diese hohen und zum Teil neuen Anforderungen an die Datenhaltung und den Meldeumfang ist für die Kreditinstitute ein erheblicher Umsetzungsaufwand zu erwarten. Daher ist eine rechtzeitige Beschäftigung mit den Meldeanforderungen aus unser Sicht dringend zu empfehlen.
Die Konsultationsphase des Referentenentwurfs dauerte bis Ende Januar 2020. Die Veröffentlichung der finalen Rechtsverordnung und die Anordnung der Deutschen Bundesbank werden im 2. Quartal 2020 erwartet. Der erste Meldestichtag folgt ein Jahr nach der Anordnung, somit frühestens im 2. Quartal 2021.
Gerne halten wir Sie mit weiteren Blogeinträgen zur Entwicklung der FinStabDEV und der damit zusammenhängenden Datenanforderung der Deutschen Bundesbank auf dem Laufenden.
Sind Sie auf die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten vorbereitet? Wir unterstützen Sie gerne!