Alexander Nölle ist Experte für Regulatory Compliance & Non Financial Risk und verfügt über eine mehr als 18-jährige Berufserfahrung als Berater und Prüfer bei Banken und Finanzdienstleistern in Deutschland und Großbritannien. Der Diplom-Wirtschaftsjurist ist Lehrbeauftragter für Aufsichtsrecht und Risikomanagement an mehreren Hochschulen, gefragter Referent und Buchautor und arbeitet in relevanten Arbeitskreisen der Aufsicht mit. Vor seinem Eintritt bei msgGillardon war Alexander Nölle bei zwei international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Bereich Aufsichtsrecht, Risikomanagement und Meldewesen tätig.
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Wertpapierfirmen (WPF) bzw. Investment Firms (IF) weisen ein anderes Geschäfts- und Risikoprofil als Kreditinstitute (KI) auf. Um den unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Risiken angemessen Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2019 mit der neuen Investment Firm Directive (IFD) und der Investment Firm Regulation (IFR) ein eigenes Aufsichtsregime geschaffen. Die neuen Regeln zum Reporting, zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen, zur Liquidität und zur Internal Governance sind ab Juni 2021 zu erfüllen.
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The EU-UK Trade and Cooperation Agreement or:
Where is the difference between Christmas market and financial market?
Despite CoViD-19 and despite a little Christmas-hangover you may have asked yourself what the EU-UK Trade and Cooperation Agreement can tell you about the future of the financial sector and a potential Level Playing Field?
To cut a long story short: not very much, to put it nicely
Neben der MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht Ende 2020 nun auch ihr Rundschreiben zu den „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) überarbeitet und zur Konsultation gestellt.
Neben einer Reihe von eher sprachlichen bzw. formalen Anpassungen möchte die deutsche Aufsicht insbesondere die europäischen Anforderungen aus der EBA-Leitlinie zum Umgang mit Informations- und Kommunikationsrisiken und zum Sicherheitsrisikomanagement“ (ICT Guidelines) in nationales Recht umsetzen.