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Fokusthemen Rechnungslegung - IFRS


 
Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 / IFRS 9

Hedge Accounting nach IAS 39 / IFRS 9 und HGB / BilMoG (Bewertungseinheiten)

Vereinheitlichung der Risikovorsorge (Impairment)

Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 / IFRS 9

Die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 / IFRS 9 ist vom Fair-Value-Paradigma geprägt. Allerdings ist nur für einen geringen Teil der Finanzinstrumente ein direkter Marktwert verfügbar. Für alle anderen Instrumente müssen vergleichbare Marktwerte gefunden werden. Alternativ kommt dann ein Bewertungsverfahren, wie zum Beispiel das Discounted-Cash-Flow-Verfahren, oder ein Optionspreismodell zum Einsatz.

Bewertungskategorien

Wir verfügen über umfassendes Know-how bei der Anwendung der IFRS-relevanten Bewertungsverfahren:

  • Fair Value (Beizulegender Zeitwert)
  • Amortized Costs (Fortgeführte Anschaffungskosten)

In Umsetzungsprojekten erweist sich die Verfügbarkeit beziehungsweise Erstellung der zur Bewertung notwendigen Einzelgeschäfts-Cash-Flows oft als kritisch. An dieser Stelle unterstützen wir Sie mit unseren umfangreichen Erfahrungen aus Banksteuerungsprojekten. Zudem verfügen wir über die IFRS-Expertise, um zusätzlich die datenspezifische Qualität der Cash-Flows im Rechnungswesen sicherzustellen.

Spezielle Fragestellungen

Bei der Bewertung müssen außerplanmäßige Ereignisse, wie zum Beispiel Sondertilgungen, separat berücksichtigt werden, um die Kennzahlen nicht zu verfälschen. Dazu haben wir ein spezielles Verfahren entwickelt, das eine konsistente Verarbeitung solcher Ereignisse gewährleistet.

Verbunden mit unserer hohen Expertise im Kreditrisikomanagement beraten wir Sie auch hinsichtlich der bereits aktuell möglichen Absicherung von Kreditrisiken unter besonderer Berücksichtigung künftiger Möglichkeiten im Rahmen des Hedge Accountings.

Darüber hinaus erfordert IAS 39 die Analyse eingebundener Derivate (Embedded Derivatives), zu denen auch  implizite Optionen im Kundengeschäft gehören. Hinsichtlich der künftigen Möglichkeit des für finanzielle Vermögensgegenstände zum großen Teil nicht mehr erforderlichen separaten Ansatzes und damit des Neuansatzes des eingebundenen Derivats und des abzusichernden Grundgeschäfts im Rahmen von IFRS 9 beraten wird Sie gerne.

Neue Anforderungen durch IFRS 9

Der im November 2009 vom IASB veröffentlichte Entwurf zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 sieht zukünftig nur noch zwei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte vor, und zwar Finanzinstrumente bewertet zu Amortized Costs und solche zu Fair Value. 

Grundsätzlich muss über das Geschäftsmodell des Instituts und die Cash-Flow-Eigenschaften des einzelnen Instruments nachgewiesen werden, dass eine Bewertung zu Amortized Costs erlaubt ist. In allen anderen Fällen kommt der Fair Value zum Einsatz. Der Standard IFRS 9 tritt nach derzeitigem Stand zum 1. Januar 2013 unter Berücksichtigung der Ausweispflicht entsprechender Vorjahreszahlen für das Jahr 2012 in Kraft. Nach der endgültigen Formulierung des neuen Standards gilt dessen Umsetzung durch die EU-Kommission in europäisches Recht als wahrscheinlich.

Ganzheitliche Beratung bei der Bewertung von Finanzinstrumenten

Zur Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS bieten wir Finanzdienstleistern umfassende Unterstützungsleistungen - von der Beratung über die Fach- und DV-Konzeption bis hin zur Projektleitung und Qualitätssicherung laufender IFRS-Projekte. Zudem verfügen wir über eine eigene, von Wirtschaftsprüfern zertifizierte IFRS-Softwarelösung zur Bewertung und zum Hedge Accounting nach IAS 39.

Exposure Draft Financial Instruments: Classification and Measurement
Exposure Draft Fair Value Option for Financial Liabilities
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