Solvabilitätsverordnung (SolvV) - zentrale Anforderungen aus Basel II
Die Solvenz von Banken ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Finanzmärkte – ihre Absicherung spielt damit auch eine zentrale Rolle im bankaufsichtsrechtlichen Prüfungsprozess. Nach den Vorschriften der SolvV (nationale Umsetzung der Säulen 1 und 3 von Basel II) müssen Kreditinstitute
Marktpreisrisiken sowie
quantifizieren und mit Eigenmitteln unterlegen. Eine erweiterte Offenlegung soll die Marktdisziplin stärken und die Institute veranlassen, ihre Marktstrategie und ihr Risikomanagement zu verbessern.
Wir beraten Sie umfassend bei Aufgabenstellungen hinsichtlich der SolvV in der Praxis
Unsere Beratung umfasst aufsichtsrechtliche Methoden zur Kalkulation der Eigenkapitalunterlegung sowie die Schätzung und Validierung der IRB-Parameter. Im Hinblick auf Säule 3 unterstützen wir Sie in der geeigneten Datenlandschaft sowie der Beschaffung und Aufbereitung der nötigen Informationen für die geforderten Reports.



