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Imagefoto: Aufsichtsrecht

Themen zum Aufsichtsrecht

  SolvV

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Basel III

Risikotragfähigkeit

Solvabilitätsverordnung (SolvV) - zentrale Anforderungen aus Basel II

Die Solvenz von Banken ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Finanzmärkte – ihre Absicherung spielt damit auch eine zentrale Rolle im bankaufsichtsrechtlichen Prüfungsprozess. Nach den Vorschriften der SolvV (nationale Umsetzung der Säulen 1 und 3 von Basel II) müssen Kreditinstitute

Adressrisiken,

Marktpreisrisiken sowie

operationelle Risiken

quantifizieren und mit Eigenmitteln unterlegen. Eine erweiterte Offenlegung soll die Marktdisziplin stärken und die Institute veranlassen, ihre Marktstrategie und ihr Risikomanagement zu verbessern.

Wir beraten Sie umfassend bei Aufgabenstellungen hinsichtlich der SolvV in der Praxis 


Unsere Beratung umfasst aufsichtsrechtliche Methoden zur Kalkulation der Eigenkapitalunterlegung sowie die Schätzung und Validierung der IRB-Parameter. Im Hinblick auf Säule 3 unterstützen wir Sie in der geeigneten Datenlandschaft sowie der Beschaffung und Aufbereitung der nötigen Informationen für die geforderten Reports.

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Unser Leistungsspektrum

Beratung

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Software

Ermittlung des Mindeseigenkapitals und Offenlegung mit
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