Unternehmenssteuerung und Aufsichtsrecht
Dynamische Märkte, vielschichtige Risiken und strenge aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen stellen hohe Anforderungen an die Finanzbranche. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel II) und die nationale Umsetzung in SolvV und MaRisk die
- differenzierte Erfassung der relevanten Risiken im Anlagenbuch und deren Unterlegung mit Eigenkapital
(Eigenkapitalvorschriften, SolvV) - Überprüfung der Finanzinstitute durch die Aufsicht
(Überprüfungsprozess, MaRisk) - erweiterte Offenlegung zur Stärkung der Marktdisziplin
(Erweiterte Offenlegung, SolvV)
Auf Versicherungsunternehmen kommen mit Solvency II erhöhte Anforderungen an das Risikomanagement zu. Wie bei Basel II wird ein 3-Säulen-Ansatz verfolgt, allerdings stehen hier weniger die Einzelrisiken, als vielmehr ein ganzheitliches System zur Gesamtsolvabilität im Mittelpunkt. Wie bei Basel II wird neben quantitativen auch eine Vielzahl qualitativer Aspekte betrachtet.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, benötigt Ihr Institut adäquate Informationen und Systeme für das interne Risikomanagement sowie die unternehmensinternen Überprüfungen.
Basel II -- SolvV -- MaRisk / Solvency II -- MaRisk VA –
Wir begleiten Sie sicher durch den Prozess
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen und unserer Fachkenntnis begleiten wir Sie effizient bei der Umsetzung der vielfältigen bankaufsichtsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen. Dazu bieten wir Ihnen hochwertige Lösungen und vermitteln Ihnen das benötigte aufsichtsrechtliche Wissen für die Umsetzung der SolvV und der MaRisk in Banken sowie der Solvency II in Versicherungen.



